Herzlichen Glückwunsch zum 100. Geburtstag

Unsere Häuser Siemensstr. 38+40 sowie Obenstruthstr. 22+45 werden dieses Jahr 100 Jahre alt – herzlichen Glückwunsch!

Das Alter sieht man ihnen Gott sei Dank nicht an – wurden doch in all den Jahren immer wieder Modernisierungen vorgenommen.

Die Wohnungen in der Siemensstraße sind sehr beliebt, sind es doch allesamt kleine Einheiten mit nur 3 Mietparteien unter einem Dach. Unsere Geburtstagshäuser bilden das Herzstück mitten im Quartier. Zuletzt wurde das kleine Flüsschen „Bürbach“ hinter den Häusern renaturiert, wodurch das Gebiet deutlich aufgewertet wird. In naher Zukunft führen wir dort außerdem eine umfassende Quartiersentwicklung durch.

Die Obenstruthstraße erfreut sich durch ihre Lage am Wellersberg großer Beliebtheit. Im Geburtstagshaus 45 werden aktuell 2 Wohneinheiten kernsaniert, zudem ist eine neue Heizanlage in Planung – bei Interesse melden Sie sich gerne.

Informationen zum Badumbau im Alter

Viele ältere Mieterinnen und Mieter möchten auch im Alter möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Um diesem Wunsch nach Selbstständigkeit gerecht zu werden, ist es in manchen Fällen erforderlich, das Badezimmer barrierearm zu gestalten.

Ein solches Badezimmer trägt dazu bei, Sicherheit und Unabhängigkeit im Alltag zu gewährleisten und ermöglicht es, länger und komfortabler in den eigenen vier Wänden zu leben. Es erleichtert den Alltag, indem es Hindernisse wie hohe Einstiegshürden und Stolperfallen vermeidet.

Sollten Sie überlegen, Ihr Badezimmer barrierearm umbauen zu lassen, wenden Sie sich bitte zuerst an uns. Wir klären gemeinsam, ob der Umbau möglich ist oder ob ein Umzug in eine geeignete Wohnung in Betracht gezogen werden muss, falls die Modernisierung nicht realisierbar ist. Falls Sie den Umbau wünschen, möchten wir darauf hinweisen, dass die von der Pflegekasse gewährten Zuschüsse im Regelfall nicht für alle Baumaßnahmen ausreichend sind. Über den Zuschuss hinausgehende Beträge müssen durch eine Mietanpassung vergütet werden.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fortbildung

Wir sind stolz, mitteilen zu dürfen, dass unsere Kollegin Anna Küppers ihre Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin in der Immobilienwirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat!Liebe Anna, wir danken dir für dein Engagement und freuen uns darauf, gemeinsam mit dir weiterhin die Zahlen im Blick zu behalten und die Zukunft unserer Wohnungsgenossenschaft zu gestalten.

Neuregelung bei Wartung und Notdienst unserer Heizanlagen

Ab 2025 ergibt sich für unsere Häuser eine Neuregelung bei der Wartung unserer Heizanlagen. Für die Häuser Moltkestr. 6,8,10; Roonstr. 1-3; Paul-Fickeler-Weg 21-23, Erndtebrücker Str. 10-12 haben wir ab dem 01.01.2025 neue Wartungsverträge mit der Firma Matheo aus Netphen abgeschlossen.

Den Notdienst für die Gasetagenheizungen in der Weilburger und Dillenburger Straße übernimmt die Firma Nies aus Siegen.

Bereits jetzt werden beide Firmen in den jeweiligen Häusern im Notdienst am Wochenende für Sie erreichbar sein. Die jeweiligen Notrufnummern finden Sie auf unserer Internetseite sowie auf dem Aushang in Ihrem Treppenhaus. Bitte denken Sie aber daran, dass auch unsere Handwerker ein ruhiges Wochenende schätzen. Kontaktieren Sie den Notdienst daher bitte nur in absoluten Ausnahmesituationen (z. B. Rohrbruch, kompletter Heizungsausfall). Während unserer Geschäftszeiten melden Sie sich bitte zuerst in unserem Büro.

Kooperation mit SVB: Angebot für Neuverträge

Unser Kooperationspartner, die Siegener Versorgungsbetriebe (SVB), bietet aktuell für unsere Mieter ein interessantes Angebot: Bei Abschluss eines Neuvertrages für die Stromversorgung in einer WGSeG Wohnung gibt es einmalig 50 € Bonus; in Kombination mit einem Gasvertrag (wenn Sie eine Gasetagenheizung in Ihrer Wohnung haben) sind weitere Rabatte möglich. Zudem können Sie beim Erwerb diverser energieeffizienter Geräte lukrative Zuschüsse von bis zu 400 € erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der SVB.

 

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Die Familienkasse weist daraufhin, dass viele Familien Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, diesen aber bisher nicht beantragt haben. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld und unterstützt Familien mit geringem und auch mittlerem Einkommen, denen trotz Erwerbstätigkeit oft zu wenig zum Leben bleibt.

Bis zu 292 Euro Kinderzuschlag sind monatlich für jedes Kind möglich.
Den Kinderzuschlag können Alleinerziehende bzw. Elternpaare erhalten, deren Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro bzw. 900 Euro im Durchschnitt des letzten halben Jahres betrug und die kein Bürgergeld beziehen.

Besonders interessant:
• Mit dem Kinderzuschlag entfallen die Kitagebühren.
• Zusätzliche sind Leistungen für Bildung- und Teilhabe möglich, bspw. die Kostenerstattung für Schulbedarf, Klassenfahrten und Kita- und Schulausflüge.

Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, kann ganz leicht über den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de/kiz-lotse ermittelt werden und anschließend auch online ein Antrag gestellt werden. Unter www.kinderzuschlag.de bietet die Familienkasse umfassende eServices an.