Die Familienkasse weist daraufhin, dass viele Familien Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, diesen aber bisher nicht beantragt haben. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld und unterstützt Familien mit geringem und auch mittlerem Einkommen, denen trotz Erwerbstätigkeit oft zu wenig zum Leben bleibt.
Bis zu 292 Euro Kinderzuschlag sind monatlich für jedes Kind möglich.
Den Kinderzuschlag können Alleinerziehende bzw. Elternpaare erhalten, deren Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro bzw. 900 Euro im Durchschnitt des letzten halben Jahres betrug und die kein Bürgergeld beziehen.
Besonders interessant:
• Mit dem Kinderzuschlag entfallen die Kitagebühren.
• Zusätzliche sind Leistungen für Bildung- und Teilhabe möglich, bspw. die Kostenerstattung für Schulbedarf, Klassenfahrten und Kita- und Schulausflüge.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, kann ganz leicht über den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de/kiz-lotse ermittelt werden und anschließend auch online ein Antrag gestellt werden. Unter www.kinderzuschlag.de bietet die Familienkasse umfassende eServices an.
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