Kleines Genossenschafts ABC - Die WGSeG von A-Z

A wie Anteile

Zur Anmietung einer WGSeG Wohnung ist es notwendig, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden und Genossenschaftsanteile zu erwerben. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Höhe der Kaltmiete. Ein Anteil beträgt bei uns 250 €. Für eine 2 Raum Wohnung sind in der Regel 1.250 € erforderlich, für eine 3 Zimmer Wohnung durchschnittlich 1.500 €. Jedes Mitglied darf pro Jahr 8 weitere freiwillige Anteile = 2.000 € zusätzlich erwerben. Die Verzinsung beträgt aktuell 4 % jährlich.

 

B wie Betriebskosten

Die sogenannte „zweite Miete“ ist das, was uns als Vermieter von Dritten in Rechnung gestellt wird und wir an den Mieter weitergeben, beispielsweise Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühren, Reinigungsdienste usw. Eine Betriebskostenvorauszahlung wird über die monatliche Miete geleistet, einmal im Jahr werden innerhalb einer Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt, so entsteht für den Mieter entweder ein Guthaben oder eine Nachforderung.

 

C wie § 573 c

  • 573c BGB regelt die Fristen der ordentlichen Kündigung. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Wir als Genossenschaft verzichten in der Regel jedoch auf eine ordentliche Kündigung. Warum wir das tun, wird in der kommenden Folge bei Buchstabe D erklärt.

 

D wie Dauernutzungsvertrag

Als Mieter einer unserer Wohnungen schließen Sie mit uns einen Dauernutzungsvertrag ab. Der Dauernutzungsvertrag bekräftigt darüber hinaus, dass das genossenschaftliche Nutzungsverhältnis auf Dauer angelegt ist und die Genossenschaft auf Kündigungen verzichtet, soweit das Mitglied seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Dies hebt uns deutlich von anderen Wohnungsgesellschaften oder Privatvermietern ab, die jederzeit beispielsweise eine Eigenbedarfskündigung aussprechen können.

 

E wie Energie

In Zeiten des Klimawandels ist der Energieverbrauch in der Wohnung ein wichtiges Thema.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, klimafreundlich sowie energetisch sinnvoll zu bauen und zu modernisieren, selbstverständlich preisbewusst, nachhaltig und zukunftsorientiert.

In jeder Hinsicht tragen unsere Lösungen dem demographischen Wandel Rechnung: Barrierefreiheit, Mehrgenerationenhaus, Single-Wohnung – all das eingebettet in den Umweltgedanken, der zu energiesparendem Neubau, energetischer Sanierung und – allem voran – zur Erhaltung bestehenden Wohnraums führt.

F wie Familie

Als Anbieter von Wohnraum im Stadtgebiet Siegen möchten wir auch insbesondere Familien auf Wohnungssuche ansprechen. Viele unserer Wohnungen haben familienfreundliche Grundrisse, ansprechende Grünanlagen und Spielplätze in unmittelbarer Umgebung.

 

G wie Genossenschaft

Bei uns als Genossenschaft sind Sie als Mitglied Teil des Ganzen. Nicht einer von vielen sondern als Anteilseigner stets im Mittelpunkt, kein Mieter sondern Miteigentümer, keine ständig steigende Miete sondern eine moderate Nutzungsgebühr, kein Mietvertrag der beendet werden kann sondern ein Dauernutzungsvertrag mit lebenslangem Wohnrecht, keine Kaution und Provision sondern Anteile mit verlässlicher Verzinsung, keine Anonymität und Schnelllebigkeit sondern gute und sichere Wohnungsversorgung, kurzum: sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete.

 

H wie Heiz- und Lüftungsverhalten

Das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten ist gerade in der kalten Jahreszeit von besonderer Bedeutung. Raumklima und Energieverbrauch hängen direkt davon ab. Zudem vermeiden Sie mit der richtigen Balance von Heizen und Lüften Schimmelbildung in Ihrer Wohnung. Um Sie zu unterstützen, haben wir neben den Beiträgen auf unseren Social Media Kanälen nun auch auf unserer Internetseite einige Tipps zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten zusammengestellt:
https://www.wgseg.de/service/tipps-zum-richtigen-heizen-und-lueften/

 

I wie Immobilienbestand

Aktuell nennt die Wohnstättengenossenschaft 158 Häuser mit 886 Wohnungen im Herzen von Siegen Ihr Eigentum. Von kleinen Apartments mit einem Zimmer bis zur Familienwohnung können wir unseren Mitgliedern Wohnungen in fast jeder gewünschten Größe anbieten. Zusätzlich bieten wir 231 Garagen und 161 Stellplätze zur Vermietung an. Viele unserer Häuser bilden eigene Wohnquartiere mit stabilen Mieterstrukturen.

 

J wie Jahresabrechnung / Jahresverbrauch

Einmal jährlich rechnen wir mit unseren Mietern über die so genannten Betriebskosten ab. Neben feststehenden Kostenpositionen wie z. B. der Grundsteuer entsteht ein nicht unerheblicher Teil der Betriebskosten verbrauchsabhängig, z. B. Wasser und Wärme. Ein Großteil dieser Kosten wird auch verbrauchsgenau abgerechnet: Stromzähler, Gaszähler, Hauptwasseruhren extern von den Versorgungsbetrieben. Heizkostenverteiler, Einzelwasseruhren und moderne Gebäudeleittechnik von uns – mit Unterstützung von Partnern wie dem Messdienstleister techem. Monatlich wird vorausgezahlt, einmal im Jahr abgerechnet – hier wird der tatsächliche Verbrauch mit den monatlich geleisteten Abschlägen gegengerechnet. Marktschwankungen (wie z. B. die aktuelle Gaspreiskrise) versuchen wir durch langfristige Beschaffungsverträge abzumildern, so dass unsere Mieter weiterhin gut und sicher bei uns wohnen können.

 

K wie Kündigung

Ein neuer Job, Veränderungen in der Familie oder einfach der Wunsch nach einem neuen Wohnumfeld – die Gründe für die Kündigung eines Mietvertrages sind vielfältig. Damit wir Ihre Kündigung bearbeiten können, beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Kündigung ist nur in Schriftform gültig. Das heißt, alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen die Kündigung unterschreiben.
  • Es gilt für Wohnungen allgemein eine Kündigungsfrist von drei Monaten, für Stellplätze und Garagen ein Monat. Damit die Kündigungsfrist beginnt, muss Ihr Schreiben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns vorliegen. Beispiel: Wollen Sie zum 30. November kündigen, muss Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag im September bei uns vorliegen.
  • Ihre Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft können Sie ebenfalls bei Auszug kündigen. Beachten Sie aber bitte, dass hier laut unserer Satzung eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende gilt. Sie dürfen aber auch gern nach Auszug Mitglied der WGSeG bleiben.

Nach Erhalt Ihrer Kündigung erhalten Sie von ein Bestätigungsschreiben, aus dem der weitere Ablauf hervorgeht. Gemeinsam vereinbaren wir mit Ihnen zum Vertragsende einen Termin zur Rückgabe der Wohnung bzw. der Garage/des Stellplatzes.

 

L wie Lüftung

Wohngebäude müssen regelmäßig belüftet werden. So trivial diese Feststellung klingen mag, so umfangreich sind die damit verbundenen Konsequenzen. Für die Schaffung eines angenehmen Wohnklimas und zur Vermeidung von Schimmelbildung ist das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten von immenser Bedeutung.

Bei Komplettmodernisierungen statten wir unsere Wohnungen stets mit einer Lüftungsanlage aus. Das Raumklima wird nachhaltig verbessert und auch für Allergiker steigt der Wohnwert erheblich. Die notwendigen Filter der Lüftungsanlage werden von uns regelmäßig überprüft und ausgetauscht.

Damit die Lüftungsanlage ordnungsgemäß funktioniert dürfen die Fenster nicht mehr in Kippstellung gebracht werden. Zu diesem Zweck werden von uns „Kippsperren“ an den Fenstern angebracht.

Bitte entfernen Sie diese nicht! Sollten bei den regelmäßigen Kontrollen der Lüftungsanlage feststellen, dass die Kippsperre von Ihnen entfernt wurde, müssen wir Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung stellen.

Aber auch in unseren Wohnungen ohne Lüftungsanlage raten wir dringend davon ab, auf „Kipp“ zu lüften. Für das Raumklima, zur Vermeidung von Schimmelbildung und zur Reduzierung des Energieverbrauches empfehlen wir, dreimal am Tag für ca. 5 Minuten alle Fenster weit zu öffnen. In den Sommermonaten kann diese Zeitspanne durchaus länger ausfallen. Es empfiehlt sich hier, die Lüftungszeiten auf die Morgen- und Abendstunden zu verlegen, um möglichst kühle Luft in die Wohnräume strömen zu lassen.

 

 

 

 

 

M wie Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium unserer Genossenschaft. Jedes aktive Mitglied ist zur Teilnahme berechtigt. Die Versammlung stellt u.a. den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Mitgliederversammlung gewählt.

In diesem Jahr fand die Mitgliederversammlung am 23. Juni 2022 in der Siegerlandhalle statt. Die Mitglieder billigten den von Vorstand und Aufsichtsrat vorgelegten Jahresabschluss und die geplante Dividendenzahlung in Höhe von 4% auf die Genossenschaftsanteile zum 01.01.2021. Die Auszahlungen sollen am 06.07.2022 erfolgen.

 

N wie Nachbarn

Als Genossenschaft verstehen wir uns auch als Gemeinschaft. Wir begrüßen es daher, wenn sich unsere Mitglieder nachbarschaftlich in großen und kleinen Fragen und Problemen des Alltags unterstützen. Aber auch, wenn Sie lieber für sich bleiben möchten gilt: Die Hausordnung ist stets zu beachten. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Vermeiden Sie Lärm, insbesondere innerhalb der Ruhezeiten, halten Sie die Verkehrswege im und am Haus frei und trennen Sie den Müll nach den jeweiligen Vorgaben. Sofern bei Ihnen eine Feier anstehen sollte, informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig. Ihre Mitmieter werden es Ihnen danken!

 

Ö wie öffentliche Wohnraumförderung

Öffentlich gefördert sind Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln (im Fall der WGSeG durch das Land Nordrhein-Westfalen) finanziert ist. Diese Wohnungen dürfen wir nur an Personen vergeben, die einen so genannten Wohnberechtigungsschein erhalten. Dieser Schein wird von der Stadt Siegen erstellt und ist an Einkommensgrenzen gebunden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.siegen.de/ols/dienstleistungen-a-bis-z/aufgabe/wohnberechtigungsschein-wbs-121/

Aktuell hat die WGSeG 127 Wohnungen im Bestand, die mit öffentlichen Fördermitteln erbaut wurden und mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

 

P wie Putzkolonne

Wir bieten unseren Mieterinnen und Mietern ein Rundum-Sorglos-Service-Paket in unseren Häusern: von der Treppenhausreinigung über das Straße kehren bis zum Winterdienst – alles wird von einer externen Reinigungsfirma erledigt. Auch die Müllbereitstellung und die Grünflächenpflege ist im Service inbegriffen. Unsere Mieter/innen können sich also rein aufs Wohnen konzentrieren.

Hinweis für unsere Mieter/innen: Ab dem 01. Januar 2023 ist es zu einem Anbieterwechsel in unserem kompletten Gebäudebestand gekommen: statt dem bisherigen Dienstleister sind nunmehr die Firmen BEMA Gebäudeservice GmbH und Glosec GmbH als neue Partner für alle Leistungen zuständig.

Durch den Wechsel kann es möglicherweise in der ersten Zeit zu gewissen Unregelmäßigkeiten kommen, da sich die Abläufe für die neuen Dienstleister erst einmal einpendeln müssen. Wir bitten Sie dafür schon jetzt um Verständnis und Geduld.

Q wie Quote

Die Fluktuationsquote (Anzahl der Wohnungswechsel in Prozent im Verhältnis zum Wohnungsbestand) lag im Jahr 2022 innerhalb unserer Genossenschaft bei 10,30 %. Dies ist in den letzten Jahrzehnten ein normaler Wert. Die Zahl der Wohnungskündigungen im Jahr liegt dann bei durchschnittlich um die 100 – im Vergleich waren es in den 80er Jahren meist lediglich knapp über 20. Ein Zeichen der Zeit – die heutige Gesellschaft ist umtriebiger (Ortswechsel, private Veränderungen etc.) und ein Umzug stellt im Gegensatz zu früheren Zeiten keine große Hemmschwelle mehr dar.

 

R wie Renovieren

Der Begriff Renovierung wird im Immobilienbereich oft für verschiedene Tätigkeiten rund um ein Haus oder eine Wohnung genutzt.

In vielen Fällen ist damit eine Modernisierung gemeint, wie wir Sie auch mehrfach im Jahr in unseren Gebäuden durchführen. Dabei werden das Bad und ggf. die Fenster Böden, Türen und die Elektrik auf den neuesten Stand gebracht. Damit einhergehend sind Beeinträchtigungen für die Nachbarn durch Geräusche und Staubentwicklung. Auch wenn wir unsere Handwerksbetriebe auf möglichst ruhige und saubere Arbeit zu achten, lässt sich nicht alles vermeiden. Wir danken in diesem Zusammenhang für das Verständnis aller Nachbarn.

Manchmal sind mit dem Begriff Renovierung aber auch Schönheitsreparaturen in der Wohnung gemeint. Dazu gehört z. B. das Streichen der Decken und Wände.

Sofern Sie selbst größere Umbauten in Ihrer Wohnung vornehmen wollen, brauchen Sie zwingend die Zustimmung der WGSeG. Dies gilt u.a. auch für die momentan häufiger diskutierten Balkonsolaranlagen.

 

S wie Selbstauskunft

Sie haben Interesse an einer unserer Wohnungen? Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir unseren Fragebogen zur Mieterselbstauskunft, den Sie hier herunterladen oder auch direkt online ausfüllen können: https://www.wgseg.de/downloads/

Je mehr Informationen Sie uns mitteilen können, desto schneller und präziser können wir Ihr Wohnungsgesuch bearbeiten.

Bitte beachten Sie, dass unser Wohnungsbestand ausschließlich im Siegener Zentrum (57072 Siegen und 57074 Siegen) liegt.

 

 

 

 

 

 

T wie Tierhaltung

Die Haltung von Haustieren erfordert vom Halter in einem Mehrfamilienhaus ein besonderes Maß an Rücksichtnahme und ordentlicher Pflege des Tieres. Wir verstehen uns als tierfreundliches Wohnungsunternehmen und wollen in unseren Immobilien ein gemeinsames Leben mit Haustier ermöglichen. Außerhalb der gesetzlich erlaubten Kleintierhaltung prüfen wir daher in jedem Einzelfall, ob Ihr Hund oder Ihre Katze in der Wohnung geduldet werden kann. Bitte sprechen Sie uns vor Anschaffung eines Haustieres an, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine gute Lösung für Sie und die Hausgemeinschaft finden können. Bei Neueinzug bringen Sie Ihr Haustier bitte zu einem gemeinsamen Termin mit unserer Vermietungsabteilung mit.

 

U wie Unrenoviert

Unseren neuen Mieter übergeben wir die Wohnungen im Regelfall unrenoviert. Das heißt, möglicherweise erforderliche Arbeiten in Bezug auf Wand- bzw. Deckenrenovierung (Anstreichen oder Tapezieren) müssen bei Einzug durchgeführt werden, da der bisherige Mieter keine Schlussrenovierung durchführen muss. Dies hat sich in all den Jahren als sehr sinnvoll erwiesen: Während der ausziehende Mieter keine Motivation mehr verspürt, eine Wohnung, die er verlässt, noch einmal kosten- und arbeitsintensiv zu renovieren, ist der neue Mieter sehr wohl motiviert und kann seine eigenen Vorstellungen in Sachen Material und Farbgestaltung in die Tat umsetzen.

 

V wie Verkehrssicherung

Die Sicherheit unserer Mieter liegt uns am Herzen. Als verantwortungsbewusste Genossenschaft ist es uns ein Anliegen, regelmäßig die Verkehrssicherheit in unseren Gebäuden zu überprüfen. Diese Inspektionen dienen nicht nur dem Erhalt der Bausubstanz, sondern vor allem dem Schutz und Wohlbefinden der Bewohner.

Gemeinsam schaffen wir ein sicheres Zuhause!

 

W wie Wohnungswechsel

Wir bieten die verschiedensten Wohnungsgrößen an, von kleinen 1-Zimmer bis zu großen 5-Zimmerwohnungen (der Schwerpunkt liegt bei 2 und 3 Zimmerwohnungen). Unser Spektrum beinhaltet natürlich auch unterschiedliche Ausstattungsqualitäten der Wohnungen.

Sofern sich also Ihre Familiengröße ändert – kleiner oder größer wird, und Sie deshalb einen Wohnungswechsel anstreben, oder vielleicht an einer moderneren, frisch sanierten Wohnung interessiert sind, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

 

 

 

 

 

X wie eXterne Energieversorger

In vielen unserer Wohnungen beziehen Sie Heizenergie von externen Gas-Versorgern. Solche Wohnungen werden über eine Gastherme beheizt, eine Gasuhr im Keller zählt den Verbrauch, den Sie selbst mit dem Anbieter abrechnen. Unser Ziel ist es, uns von dieser Technologie zu lösen und auf CO²-neutrale Heizkonzepte umzustellen. Als Großprojekt bereiten wir zu diesem Thema aktuell die Modernisierung unserer Häuser in der Weilburger und Dillenburger Straße vor, deren Gasetagenheizungen durch eine Anlage mit Eisspeicher und Wärmepumpen ersetzt werden. 147 Wohnungen werden nach Fertigstellung dann modern und effizient beheizt. Die Umsetzung soll im Herbst 2024 beginnen.

 

Y wie Zylinderschloss

Sichern Sie Ihre Wohnung! Es wird weiterhin eingebrochen – machen Sie es den Dieben so schwer wie möglich und verschließen Sie Ihre Türen – ziehen Sie nicht nur hinter sich zu, sondern schließen Sie ab, wenn möglich zweimal! Lassen Sie auch die Türen der Nebenräume wie Keller nicht offenstehen. Schlösser sind zum Verschließen da – nutzen Sie diese Möglichkeit.

 

Z wie Zustimmung zur Mietanpassung

In einem Mietverhältnis – gerade in einem langjährigen – ist es üblich, die Miete moderat anzupassen, beispielsweise durch allgemein gestiegene Kosten oder wenn der Mietspiegel sich nach oben entwickelt hat. Diese Anpassung erfolgt nicht von oben herab, sondern erfordert – auf Augenhöhe – die Zustimmung der Mietpartei als Vertragspartner. Dies ist gesetzlich so vorgegeben – im Gegensatz zu einer Anpassung nach Modernisierung, bei der keine Zustimmung erforderlich ist.