Mit Beginn dieses Jahres haben sich Veränderungen für die Abfuhr von Sperrmüllterminen in unserem Wohnungsbestand ergeben. Nach Gesprächen mit der Stadt Siegen haben wir vereinbart, dass wir für jedes unserer Häuser zwei feste Sperrmülltermine pro Jahr erhalten. Diese werden wir Ihnen jeweils per Aushang im Treppenhaus bekannt gegeben. Ihre Pflicht, sich mit unserer Unterstützung um einen individuellen Termin zu kümmern, entfällt somit.
Unabhängig von den festen WGSeG Terminen haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit, eigenständig Sperrmüll zum Wertstoffzentrum Siegerland in Geisweid (Haardter-Berg-Str. 105) zu bringen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie vorab einen Sperrmüllgutschein bei der Stadtverwaltung anfordern. Hierzu teilt die Stadt mit:
„Zusätzlich zu den beiden Abhol-Terminen am Grundstück können pro Haushalt und Jahr zwei Gutscheine beantragt werden.
Dazu muss der Sperrmüll selbst zur Entsorgung zur Abgabestelle gebracht werden.
Weiterhin sind die Gutscheine für geringe Mengen gedacht und auf 500 kg pro Gutschein begrenzt. Darüberhinausgehende Mengen werden mit 2,19 Euro je 10 Kilogramm (kg) Mehrmenge in Rechnung gestellt.
Pro Gutschein ist nur eine Anfahrt zur Abgabestelle möglich – unabhängig von der Menge.
Einen Gutschein können Sie unter Angabe von Namen und Adresse per E-Mail an stadtreinigung@siegen.de sowie per Post beantragen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Gutschein zugesandt.
Einen Gutschein zum Mitnehmen erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der:
Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen.
Um Missbrauch auszuschließen, muss die/ der Haushaltsangehörige, die/ der Sperrmüll mittels des Gutscheins abgeben möchte, sich auch bei der Abgabe des Sperrmülls am Wertstoffzentrum ausweisen. Auf dem Gelände der Abgabestelle muss eine Warnweste getragen werden.
Der Gutschein kann innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.“