Zum 01.03.2023 tritt rückwirkend ab Januar 2023 die so genannte “Energiepreisbremse” für Strom und Gas in Kraft.
Für direkt mit dem Energieversorger abgeschlossenen Verträge gilt ab dann: Der Strompreis wird für private Verbraucher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Der Gaspreispreisdeckel beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Für unseren Allgemeinstrom und die Gaszentralheizungen haben wir dank einer Kooperation mit anderen Wohnungsunternehmen in Südwestfalen günstigere Preise mit den Energieversorgern vereinbaren können. Hier liegen die Preise also bereits unter den genannten Deckelungen – eine weitere Ersparnis tritt nicht ein.
Quelle: Bundesregierung