Wenn Sie in einer unserer Wohnungen leben, die mit Zentralheizung beheizt und über den Messdienstleister techem abgerechnet werden, ist die Chance groß, dass Sie kurz vor Weihnachten Post von uns bekommen haben.
Zum 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Diese begründet u. a. die neue Pflicht für uns als Vermieter, Sie mit monatlichen Verbrauchsinformationen zu versorgen, soweit bereits fernablesbare Verbrauchsausstattungen nach dem Standard der Energieeffizienzrichtline EED vorhanden sind.

Um Ihnen die künftigen monatlichen Informationen zur Einsparung von Kosten und Ressourcen auf digitalem Wege mitteilen zu können, bitten wir Sie, sofern Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen, uns diese möglichst umgehend mitzuteilen. Wir werden diese Adresse dann gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unserem Dienstleister Techem zur Verfügung stellen, der Sie dann wiederum mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen versorgt.

Noch nicht alle Häuser in unserem Bestand sind „EED-Ready“. Die entsprechend notwendigen Änderungen an der Messtechnik werden hier beim nächsten turnusmäßigen Tausch der Zähler vorgenommen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald Sie ebenfalls monatliche Verbrauchsinformationen erhalten können.
Sofern Ihre Wohnung mit einer Gastherme oder einem anderen Heizgerät (z. B. Nachtspeicherofen) beheizt wird, betreffen Sie die Änderungen der Heizkostenverordnung aktuell nicht.