Ab dem 01.01.2023 tritt eine umfassende Wohngeldreform in Kraft. Die Zahl der Personen, die wohngeldberechtigt sind, verdreifacht sich in etwa. Sofern Sie keine anderen Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) erhalten, sind Sie womöglich ebenfalls wohngeldberechtigt.
Wie kann ich prüfen, ob ich wohngeldberechtigt bin?
Im Internet finden Sie diverse Wohngeldrechner, mit denen Sie selbst prüfen können, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Ein Beispiel ist unter https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/ zu finden.
Wie kann ich Wohngeld beantragen? Und wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Aufgrund der erwarteten Verdreifachung der Anträge ist von langen Bearbeitungszeiten auszugehen. Das Land NRW hat den Kommunen allerdings erlaubt, Abschlagszahlungen an die Antragsteller auszuzahlen. Es lohnt sich also jetzt schon, den Antrag zu stellen.
Dies geht entweder direkt bei der Stadt Siegen (https://www.siegen.de/ols/dienstleistungen-a-bis-z/aufgabe/wohngeld-122/) oder online unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Gerne sind wir unseren Mietern und Mitgliedern bei der Antragstellung behilflich und stellen Ihnen eine Mietbescheinigung zur Verfügung.
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